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Was ist die Einlagensicherung?

Was ist die Einlagensicherung?

Einlagensicherung (seltener Guthabensicherung) ist im Bankwesen der Gläubigerschutz durch gesetzliche und freiwillige Maßnahmen, der in einer Bankenkrise die Gläubiger von Kreditinstituten vor dem Verlust ihrer Bankguthaben bewahren soll.

Welche Arten der Einlagensicherung gibt es?

So gibt es einerseits klassische Fonds, die ihre Beiträge provisorisch, also vor dem Eintreten eines Schadenfalls, eintreiben (ex-ante) und andererseits Systeme, die ihre Mitgliedsbanken erst dann zur Kasse bitten, wenn ein Institut bereits pleite ist (ex-post).

Wer unterliegt der Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung greift immer pro Einleger (natürliche bzw. nicht-natürliche Person), unabhängig davon, wie viele Konten oder Sparbücher dieser bei dem betroffenen Institut besitzt.

Welche Banken gehören zusammen Einlagensicherung?

Zu den institutssichernden Einrichtungen zählen die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken und der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Sicherung gilt für alle Währungen zu 100 Prozent und in unbegrenzter Höhe.

Was sind die gesetzlichen einlagensicherungsrichtlinien?

In der gesetzlichen Einlagensicherungbesteht für jeden Bankkunden ein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung gegen das zuständige Einlagensicherungssystem. Auch nach Umsetzung der neuen Einlagensicherungsrichtlinie sind – wie bislang auch – grundsätzlich 100.000 Europro Einleger und pro Kreditinstitut geschützt.

Was ist die gesetzliche Einlagensicherung?

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt vorrangig private Einleger ( u. a. Privatpersonen) und Unternehmen. Eine Auflistung der vom Schutz ausgeschlossenen, zumeist institutionellen Einleger (beispielsweise die Einlagen von Kreditinstituten, Finanzdienstleistern, Versicherungen) findet sich in § 6 des Einlagensicherungsgesetzes.

Was soll mit der Einrichtung von Einlagensicherungssystemen vorgebeugt werden?

Mit der Einrichtung von Einlagensicherungssystemen soll insbesondere dem Risiko eines Bankansturms vorgebeugt werden.

Welche Maßnahmen werden zur Einlagensicherung getroffen?

Maßnahmen zur Einlagensicherung werden auf verschiedenen Ebenen getroffen: 1 Eigenkapitalvorschriften 2 gegenseitige Haftung innerhalb von Bankengruppen 3 gesetzliche Einlagensicherung (in Deutschland: Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz) 4 freiwillige Einlagensicherung durch Einlagensicherungsfonds (so genannte „Feuerwehrfonds“)