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Was versteht man unter Insolvenzverfahren?

Was versteht man unter Insolvenzverfahren?

Eine solche liegt vor, wenn eine Rechtshandlung eine Sicherung oder eine Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat, die der Gläubiger nicht, nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hatte.

Wann spricht man von einer Insolvenz?

Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit, d.h. dass die Gläubiger eines Schuldners aus seinem Vermögen nicht mehr befriedigt werden können.

Was bedeutet eine firmeninsolvenz?

Für Unternehmen, die ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können, ist laut Insolvenzrecht hingegen die Firmeninsolvenz – offiziell Regelinsolvenz genannt – vorgesehen. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird das Unternehmen entweder liquidiert, also aufgelöst, oder aber saniert.

Was ist Privatinsolvenz einfach erklärt?

Eine Privatinsolvenz ist ein Verfahren, durch welches sich verschuldete Menschen von ihren Schulden befreien können. Hierbei ist es sogar gut möglich, dass der Schuldner nur einen Teil seiner offenen Forderungen begleichen muss und ein anderer Teil nach einem entsprechenden Zeitraum (Wohlverhaltensperiode) entfällt.

Was sind die Ursachen für die Insolvenz?

Die Ursache dafür können z. B. Fehlinvestitionen, ein falsch eingeschätztes Geschäftsrisiko oder Fehler in der Preiskalkulation sein. Aber auch eine generelle Veränderung des Absatzmarktes oder wirtschaftliche Krisen können Unternehmen in die Insolvenz treiben.

Wie wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bekanntgegeben?

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird öffentlich im Insolvenzregister bekanntgegeben. Durch diese öffentliche Bekanntmachung können auch Dritte über die Insolvenz eines Schuldners Auskunft erhalten. Das Verfahren der Insolvenz ist mit Kosten verbunden, die getragen werden müssen.

Was sind die Kosten für das Insolvenzverfahren?

Das Verfahren der Insolvenz ist mit Kosten verbunden, die getragen werden müssen. Für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist es erforderlich, dass der Schuldner die Kosten des Verfahrens entrichten kann. Diese werden direkt aus der Insolvenzmasse gezogen.

Was ist die deutsche Insolvenzordnung?

Die deutsche Insolvenzordnung (InsO) unterscheidet zwischen zwei Fällen der Insolvenz, für die jeweils bestimmte Voraussetzungen gelten: Regelinsolvenz für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG), Personengesellschaften (z. B. KG, OHG, Einzelunternehmen) und Freiberufler.