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Wann Anmeldung MWST?

Wann Anmeldung MWST?

Anmeldung bei der Mehrwertsteuer Wer die Voraussetzungen für die Steuerpflicht erfüllt, muss sich unaufgefordert innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden.

Wer ist MWST befreit?

Beträgt der Umsatz aus steuerbaren Leistungen, die im In- und/oder Ausland erbracht wurden, weniger als CHF 100 000 pro Jahr (CHF 150 000 bei nicht gewinnorientierten Sport- und Kulturvereinen und bei gemeinnützigen Institutionen), sind Unternehmen von der Mehrwertsteuerpflicht befreit.

Wie gilt die Befreiung von der Mehrwertsteuer in der Schweiz?

Gleichermassen gilt eine Befreiung von der Mehrwertsteuer für Unternehmen mit Sitz im Ausland ohne Betriebsstätte in der Schweiz, die einen globalen Umsatz von weniger als CHF 100‘000 erzielen und einen Teil dieses Umsatzes in der Schweiz erwirtschaften.

Was ist die Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer (MWST), die bei der Einfuhr von Gegenständen erhoben wird, heisst Einfuhrsteuer. Sie wird grundsätzlich bei jeder Einfuhr von Gegenständen erhoben, also auch bei kostenlosen Sendungen. Der Normalsteuersatz beträgt 7,7 % – gleich wie bei Käufen im Inland.

Warum müssen sie sich bei der MWST anmelden?

Müssen Sie Ihr Unternehmen bei der MWST anmelden? Übermitteln Sie uns die Angaben Ihres Unternehmens direkt online. Die Anmeldung können Sie jederzeit unterbrechen – die bereits erfassten Angaben werden automatisch gespeichert.

Ist das Unternehmen verpflichtet sich der Mehrwertsteuer zu unterstellen?

Grundsätzlich ist jedes Unternehmen verpflichtet, sich der Mehrwertsteuer zu unterstellen, sofern es entweder den Sitz bzw. Betriebsstätte in der Schweiz hat oder als Unternehmen mit Sitz im Ausland Leistungen in der Schweiz erbringt. Dieser Grundsatz gilt unabhängig von der Rechtsform (GmbH, AG, Einzelfirma, etc.) und der Gewinnabsicht.