Other

Welche Wege sind unfallversichert?

Welche Wege sind unfallversichert?

Mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit dem Auto: Wer sich auf den Weg zur Arbeit begibt oder auf dem Heimweg ist, ist bei einem Unfall über die Berufsgenossenschaft versichert. Passiert auf dem Weg zur Arbeit bzw. auf dem Heimweg ein Unfall, spricht man von Wegeunfall.

Wann ist ein Wegeunfall versichert?

Wegeunfälle sind laut Gesetz grundsätzlich nur versichert, wenn der Versicherte den unmittelbaren Weg von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte zurücklegt. Er kann die kürzeste Strecke nehmen oder sich für den weiteren, aber zeitlich günstigeren Weg entscheiden.

Wo beginnt und endet der Arbeitsweg?

Grundsätzlich beginnt der versicherte Arbeitsweg mit dem Durchschreiten der Außentür des Wohngebäudes und endet mit dem Betreten des Betriebsgeländes. Ob nun der direkte oder der verkehrsgünstigste Weg gewählt wird, bleibt jedem Arbeitnehmer freigestellt, ebenso welches Verkehrsmittel er dafür benutzt.

Ist ein Beauftragter Dienstgang ein wegeunfall?

Auch der Weg von der Arbeitsstelle zu einem so genannten “Dritten Ort” fällt unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn dieser aus betrieblichen Gründen aufgesucht wird. In diese Kategorie der “Dienstwege” fallen etwa Dienstreisen, Dienstgänge oder die Anfahrt zum Kunden und zurück.

Was ist der Wegeunfall in der Gesetzlichen Unfallversicherung?

Der Wegeunfall im Sinne der Gesetzlichen Unfallversicherung. Als Versicherungsfälle der Gesetzlichen Unfallversicherung gelten der Arbeitsunfall und die Berufskrankheit. Eine besondere Art des Arbeitsunfalls ist der Wegeunfall. Die Rechtsgrundlage des Wegeunfalls ist § 8 Abs. 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 14.11.1984 (USK 84242) können auch täglich zwei Wege nach und vom Ort der Tätigkeit unfallversichert sein. Dies ist beispielsweise bei einer geteilten Arbeitszeit der Fall oder wenn eine Arbeitszeitregelung besteht, die eine mehrstündige Arbeitsunterbrechung erfordert.

Wie gilt der Versicherungsschutz in der Unfallversicherung?

Der Versicherungsschutz in der Unfallversicherung gilt auch für Wegeunfälle. Wer auf dem Weg zur oder von der Arbeit verunglückt und dabei ein Körperschaden erleidet, hat Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. den Wegeunfall in Verbindung mit der Unterbringung von Kindern wegen Berufstätigkeit,

Was ist ein Wegeunfall?

Wegeunfall ist die umgangssprachliche Bezeichnung für ein Arbeitsunfall, den eine versicherte Person infolge der Ausübung einer versicherten Tätigkeit außerhalb der Arbeitsstätte (Ort der Tätigkeit) erleidet. Wege von und zu der Arbeit sind in aller Regel ein versicherter Weg, das heißt, findet auf diesen Wegen ein Unfall statt,…