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Wird sichergestellt zusammen geschrieben?

Wird sichergestellt zusammen geschrieben?

sichergestellt im Sinne von “beschlagnahmt” oder “garantiert” wird zusammengeschrieben.

Wie schreibt man sicher stellen?

Präsens: ich stelle sicher; du stellst sicher; er, sie, es stellt sicher. Präteritum: ich stellte sicher. Partizip II: sichergestellt. Konjunktiv II: ich stellte sicher.

Was bedeutet sicher stellen?

Sicherstellung oder Sicherstellen steht für: Sicherstellung (Recht), die Begründung oder Herbeiführung öffentlich-rechtlichen Gewahrsams an einer Sache. Beschlagnahme, die Sicherstellung eines Gegenstandes durch einen staatlichen Hoheitsakt.

Wie geht es mit der Sicherstellung eines Gegenstands?

Ziel der Maßnahme: Sicherstellung eines Gegenstands als Beweismittel Zunächst ist der sicherzustellende Gegenstand zu identifizieren. Als Gegenstand i.S.d. § 94 StPO kommen alle körperlichen Gegenstände in Betracht, also auch Urkunden, Ton- Bild- und Datenträger, sogar Daten auf dem Gerät des Nutzers, unbewegliche Sachen, Leichen und Tiere.

Wie unterscheiden sich Sicherstellung und Beschlagnahme?

Zu unterscheiden ist die Sicherstellung zunächst von der Beschlagnahme. Sicherstellung meint die (formlose) Inverwahrungsnahme oder sonstige Sicherstellung (z.B. bei unbeweglichen Sachen) eines Gegenstands durch die Strafverfolgungsbehörden (bzw. durch die Polizei).

Was ist der Sinn und Zweck der Sicherstellung im Polizeirecht?

Der Sinn und Zweck der Sicherstellung im Polizeirecht mag zwar nicht mit dem bei im Strafprozessrecht übereinstimmen, dennoch ergeben sich beim Akt der Sicherstellung in beiden Rechtsgebieten keine wesentlichen Unterschiede – weshalb im Folgenden auf die Sicherstellung anhand des strafprozesslichen Regelungen erklärt wird.

Ist die Sicherstellung unzulässig?

Ferner darf die Sicherstellung nicht unzulässig sein. Unzulässigkeit liegt dann vor, wenn eine Beweisbedeutung von vornherein ausgeschlossen ist, etwa weil bereits feststeht, dass ein unheilbares Verfahrenshindernis vorliegt (z.B. Verjährung, §§ 78 ff. StGB) oder der Täter noch ein Kind ist ( § 19 StGB ).